Vom Entwurf über die Freigabe durch die Geschäftsführung bis zur dokumentierten Kenntnisnahme durch Mitarbeitende — Richtlinien zentral statt als Word-Dokument auf verteilten Laufwerken.
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Richtlinien als Word-Dokumente führen schnell zu Versionschaos und unklaren Freigaben.
Das Richtlinienmanagement im NIS2-Autopiloten führt jede Richtlinie durch einen festen Prozess — von der Erstellung über die GF-Freigabe bis zur Kenntnisnahme durch Mitarbeitende — vollständig versioniert und dokumentiert.
Richtlinien werden in einem integrierten Markdown-Editor mit Live-Vorschau erstellt — mit Kategorie (13 NIS2-relevante Typen zur Auswahl), Geltungsbereich, Verantwortlichem und Review-Intervall.
Jede Richtlinie durchläuft einen klaren Status: Entwurf, In Prüfung, Freigegeben oder Veraltet. Bei einer Ablehnung durch die Geschäftsführung ist ein Kommentar erforderlich, damit die Überarbeitung nachvollziehbar bleibt.
Jede inhaltliche Änderung erzeugt eine neue, kommentierte Version. Frühere Versionen bleiben vollständig einsehbar. Sobald eine Richtlinie freigegeben ist, bestätigen Mitarbeitende ihre Kenntnisnahme — mit einer Übersicht, wer dies bereits getan hat und wer noch erinnert werden sollte.
Ein durchgängiger Prozess von der Erstellung bis zur Kenntnisnahme.
Titel und Kategorie aus 13 NIS2-Typen wählen.
Unternehmensweit oder je Abteilung.
Markdown-Editor mit Live-Vorschau.
Klare Zuständigkeit für die Richtlinie.
6, 12 oder 24 Monate bis zur nächsten Prüfung.
Geschäftsführung prüft und gibt frei oder lehnt mit Kommentar ab.
Bestätigungen der Mitarbeitenden im Überblick.
Richtlinienmanagement betrifft die gesamte Organisation — vom Entwurf bis zur Kenntnisnahme.
Editor, Freigabeprozess und Kenntnisnahme in einem System.
Mehrere der zehn Pflichtmaßnahmen nach §30 BSIG lassen sich nur mit dokumentierten, freigegebenen Richtlinien nachweisen — etwa zur Informationssicherheitsleitlinie oder zum Umgang mit Zugriffsrechten. Eine reine Vorlage genügt nicht, wenn sie nicht aktuell gehalten und freigegeben wird.
Die Freigabe durch die Geschäftsführung ist zugleich Teil der persönlichen Verantwortung nach §38 BSIG — ein nachvollziehbarer Freigabeprozess reduziert hier die Unsicherheit, ob Vorgaben tatsächlich aktiv verantwortet wurden.
Dieser Inhalt ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Richtlinien für Ihr Unternehmen erforderlich sind und welche Inhalte sie konkret enthalten müssen, bleibt eine fachliche und rechtliche Entscheidung.
Üblich sind unter anderem eine IT-Sicherheitsleitlinie, eine Passwort-Richtlinie, eine Backup-Richtlinie, eine Incident-Response-Richtlinie sowie Richtlinien zu Zugriffskontrolle, Kryptografie und Lieferanten-Sicherheit. Der NIS2-Autopilot bietet 13 Kategorien zur Auswahl, welche davon für Ihr Unternehmen relevant sind, bleibt eine fachliche Entscheidung.
Im NIS2-Autopiloten lässt sich pro Richtlinie ein Review-Intervall von 6, 12 oder 24 Monaten festlegen, das automatisch das nächste Überprüfungsdatum bestimmt. Welches Intervall angemessen ist, hängt von der Kritikalität der Richtlinie und internen Vorgaben ab.
Versionierung macht nachvollziehbar, wann und warum sich eine Richtlinie geändert hat. Jede neue Version im NIS2-Autopiloten erfordert einen Änderungskommentar und bleibt zusammen mit allen früheren Versionen abrufbar — auch nach einer erneuten Freigabe.
Jede Richtlinie hat einen benannten Verantwortlichen. Inhaltlich wird sie typischerweise von ISB oder Fachverantwortlichen erstellt; die Freigabe liegt im NIS2-Autopiloten bei der Geschäftsführung — entsprechend der Verantwortung nach §38 BSIG.
Ja. Eine Richtlinie kann optional einer der zehn NIS2-Pflichtmaßnahmen nach §30 BSIG zugeordnet werden. Dadurch wird sichtbar, welche Richtlinie zur Umsetzung welcher Maßnahme beiträgt.
Eine Vorlage ist ein Ausgangspunkt, kein fertiges Ergebnis. Inhalte müssen an die tatsächlichen Prozesse, Systeme und Verantwortlichkeiten Ihres Unternehmens angepasst werden, bevor eine Richtlinie zur Freigabe vorgelegt wird.
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