NIS2-Autopilot
BSI-Enforcement aktiv seit Mai 2026

Das BSI prüft.
Ab jetzt.

Seit Mai 2026 ist die Schonfrist vorbei. Über 18.000 Unternehmen sind im Verzug. Bußgelder bis 10 Mio. €. Persönliche GF-Haftung. Und das BSI hat die Befugnis, Ihren Betrieb stillzulegen.

Jetzt prüfen ob Sie betroffen sind

Kostenlos. 5 Minuten. Keine Registrierung.

17 Bußgeldtatbestände. 7 Stufen. Bis zu 10 Mio. €.

Die konkrete finanzielle Bedrohung für Ihr Unternehmen.

BUSSGELD
bis zu 500.000 €
Fehlende BSI-Registrierung

Die Frist war der 6. März 2026. Über 18.000 Unternehmen sind im Verzug.

BUSSGELD
bis zu 10 Mio. €
Fehlende Risikomanagementmaßnahmen

Kein Risikoregister, kein Incident-Response-Plan, keine Schulungen = Verstoß gegen §30 BSIG.bwE: bis 10 Mio. € · wE: bis 7 Mio. €

SCHWERWIEGEND
Betriebsuntersagung
Wiederholte Nichtbefolgung

§61 Abs. 9 BSIG: Das BSI kann der GF die Ausübung der Leitungsaufgaben vorübergehend untersagen.

Sie haften. Persönlich.
Mit Ihrem Privatvermögen.

§38 BSIG macht keine Ausnahmen.

01
Genehmigungspflicht

Sie müssen die Sicherheitsmaßnahmen offiziell genehmigen. Nicht Ihr IT-Leiter.

02
Überwachungspflicht

Sie müssen die Umsetzung aktiv überwachen. Nicht delegieren und vergessen.

03
Schulungspflicht

Sie müssen sich persönlich in Cybersecurity schulen lassen. Mit Nachweis.

§38 Abs. 3 BSIG

Ein Verzicht auf Ersatzansprüche der Einrichtung gegen die Geschäftsleitung ist unwirksam.

Das bedeutet: Auch ein Gesellschafterbeschluss kann Sie nicht von der Haftung befreien.

Die Uhr tickt

18.000+
Unternehmen im Verzug seit März 2026
24 h
Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen. Ab sofort.
0 Tage
Übergangsfrist. Das Gesetz gilt seit Dezember 2025.

Das BSI hat angekündigt, nicht registrierte Unternehmen aktiv zu identifizieren. Die erste Welle von Aufsichtsprüfungen läuft seit Q2 2026.

Was das BSI jetzt darf

Verbindliche Anordnungen

Maßnahmen erzwingen, mit Fristsetzung.

Audits und Inspektionen

Vor-Ort-Prüfungen, Dokumentenanforderung.

Öffentliche Bekanntmachung

Verstöße publik machen.

Betriebsuntersagung

Bei wiederholter Nichtbefolgung.

Betrifft das mein Unternehmen?

NIS2 gilt für Unternehmen in 18 regulierten Sektoren.

EnergieTransport & VerkehrBankwesenFinanzmarkt-InfrastrukturenGesundheitTrinkwasserAbwasserDigitale InfrastrukturIT-Dienstleistungen (B2B)Öffentliche VerwaltungWeltraumPost & KurierAbfallwirtschaftChemieLebensmittelMaschinenbauElektronik & MedizintechnikForschung

Ab 50 Mitarbeitern ODER ab 10 Mio. € Jahresumsatz

in einem der 18 Sektoren.

Auch durch die Konzernklausel können kleinere Unternehmen betroffen sein.

Die gute Nachricht: Compliance ist machbar.

Wer nachweisen kann, dass er sich ernsthaft um Compliance bemüht — dokumentierte Risikoanalyse, Schulungsnachweise, Maßnahmenplan — wird anders behandelt als jemand, der nichts getan hat.

1
Betroffenheit prüfen

Kostenloser Check, 5 Minuten

2
Gap-Analyse durchführen

Wissen wo Sie stehen

3
Maßnahmen umsetzen

Schritt für Schritt, mit Nachweis

Selbst prüfen

  • Kostenloser Betroffenheitscheck
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  • Sofortiges Ergebnis
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Betroffenheitschecks bereits durchgeführt

Daten in Deutschland gehostet
DSGVO-konform
Basierend auf dem NIS2UmsuCG
Keine Registrierung nötig